KLOSTER- UND HEIMATGESCHICHTSVEREIN- KNIEBIS

 
 

Ehemals Württembergischer Kniebis

Der Weiler Kniebis entsteht
In den Regesten der Bischöfe von Konstanz (von P. Ladewig) ist eine Urkunde vom Jahre 1287 angegeben, wonach derjenige Prister, welcher das Kloster Kniebis weihte, ein Geistlicher des Deutschordens, Frater Johannes, Titularbischof von Litauen, der auch sonst in Süddeutschland tätig war, gewesen ist. Er weihte auch drei Altäre in der Kirche und den Kirchhof und erteilte Besuchern und Wohltätern Ablaß. Die Kirchweih fand eine Woche vor Pfingsten statt. Die folgenden Feststellungen sind nicht mein Verdienst. Die drei ersten Angaben stammen von Herrn Hauptlehrer a.D. Haist in Cannstadt; das weitere verdanke ich meistens Herrn Steueramtmann A. Nestle in Stuttgart (aus Ludwigsburger Akten).

Dass seit 1607 Wegknechte auf dem Kniebis wohnten, welche die Straße in der Umgebung des Klosters, bzw. Zollhauses instand halten mußten, ist bekannt. Ein solcher war i.J. 1708 J.G. Haist, wohl aus Baiersbronn. Zu Anfang des 18. Jahrhunderts findet man im Baiersbronner Taufbuchverzeichnet: Johann Glaiß, Holzknecht im Sandwald. 1754 wird Nikolaus Wein, ein Holzhauer "im Langwald", im Ehebuch erwähnt. Ein Zusammenhang mit dem weiter unten zu erwähnenden Christian Wein ist anzunehmen.


Die eigentliche Besiedelung, aus welcher der Weiler Kniebis entstanden ist, begann auf württembergischer Seite erheblich früher als im Badischen und als bisher bekannt war.

Das erste Haus erbaute 1772 Johannes Armbruster beim Krummen Brückle.

Nach ihm bewohnte es Christian Wein.

1774 folgten: Friedrich Wirth Witwe und Johann Georg Hornberger, zusammenein Haus auf                   

         dem Ochsenhardt; Bernhard Frey und Martin Wirth (ebenso); Hans Jörg Moser.

1777 Jacob Leibing.

1781 Michael Keck und Georg Friedrich Hofmann (ein Haus);

1799 das Grünebaumwirtshaus des Johann Epting (später Erbauer des "Lamm"), beim

         Bärenwiesle,

1782 Mathäus König,

1787 Gottlieb Armbruster,

1790 Hans Jörg Armbruster, beim Krummen Brückle,

1797 Johann Georg Rohrer,

1812 Johann Günther.

Es waren also 1812 zwölf Häuser (abgesehen vom Ochsenwirtshaus und anderen Gebäuden im alten Klosterbezirk) in Württembergisch Kniebis vorhanden.Teilweise wurden sie damals von mehreren Familien (z.T. Nachfolgern der Erbauer und mit anderen Namen) bewohnt.

Derselben Quelle (Nestle) folgend, ist festzustellen, dass um 1836 folgende Wirtshäuser, bzw. Wirte in Württ. Kniebis vorhanden waren:

1. Der frühere Grünebaum,- jetzt Lammwirt, Johann Epting.

2. Friedrich Kaupp (vorher Jakob Faist), Ochsenwirt.

3. Johann Gaiser, Hirschwirt.

4. Klumpp, Müller, und Friedr. Kaupp`s Witwe, Waldhornwirte (Bierbrauerei und Schildwirtschaft).

Außerdem zwei Branntweinbrenner: Johann Georg Epting und Jacob Friedrich Trück, der auch Bier ausschenkte und Bäcker war.

Das Bedürfnis, weiterhin gegen Oppenau eine Unterkunftsmöglichkeit zu schaffen, war schon 1787 so stark, dass bei einer Kommissionsberatung zwischen Württemberg, Bistum Straßburg und Österreich (Ortenau) beschlossen wurde, dass zur Sicherheit und Bequemlichkeit "der Fuhrleute und Passagiers" auf der württ. Grenze "nahe an dem Ort, wo die Oppenauer Steig beginnt, eine Herberge anzulegen" sei.Wohl diesem Beschluss zufolge reichte Jacob Moser auf dem Ochsenhardt i.J. 1792 ein Gesuch um Erbauung eines Hauses an der so genannnten Langenbrücke (Erinnerung an den bei der "Zuflucht" endenden Knüppeldamm, 1605 ff.) "nächst beim Roßbühl" beim Oberforstamt ein. Es wurde aber nicht bewilligt, weil die Straße noch nicht fertig war,und weil Moser nicht der richtige Mann sei (es ist derselbe, der 1799 den Verrat an dem wackeren jungen Gaiser aus Baiersbronn beginn, der mit einem Ochsenfuhrwerk für die flüchtenden Franzosen Fuhrmannsdienste leisten musste, aber mit seinen Ochsen glücklich vom Kniebis wieder entwischte). Es dauerte dann noch 47 Jahre, bis dort am Roßbühl eine "Zuflucht" entstand, und zwar auf badischem Gebiet. Sehr merkwürdig ist daher eine Angabe, daß der erste Gastgeber "zur Zuflucht auf dem Kniebis", David Trück, sein Anwesen i. J. 1794 um 3200 fl. an Jakob Bernhard Wolf verkauft habe, welcher diesen Betrag der Herrschaft als Erblehensmann schuldig blieb. Hierbei kann es sich aber nur um das alte Ochsenwirtshaus (im Klosterbezirk) handeln, welches Erblehen war und kurze Zeit (im Besitz des Trück) "Zuflucht" geheißen zu haben scheint. Vielleicht erklärt dies die Benennung der späteren "Zuflucht" mit diesem schönen und sehr angebrachten Namen. Dass auch die wenigen Häuser im Langenhardt (an der neuen Straße von Freudenstadt zum Kniebis) auf eine Besiedelung im 18. Jahrhundert zurück gehen, ergibt sich aus einem Eintrag im Baiersbronner Kirchenbuch, wonach Martin Glaißlin "auf dem langen Hart" Taufzeuge war.

Vom Zollwesen:

Unter dem Zoll, der auf dem Kniebis und in anderen Orten an der Kniebisstraße erhoben wurde, ist nicht nur ein Weggeld (oder Straßengeld) für Menschen, Tiere und Fuhrwerke zu verstehen, ferner auch nicht nur Aus- und Einfuhrabgaben, die den heutigen Grenzzöllen entsprechen, sondern außerdem eine für Reisende, Kaufleute und Bauern gleichmäßig lässtige Abgabepflicht an bestimmten Zollstätten an der Straße oder auch an einem Fluss (die Rench). Diese Abgabe betraf auf dem Gewässer die Flößerei, auf der Straße aber alles Mögliche, was dort befördert wurde.
Dies wurde durch eine württembergische Zollordnung im Jahre 1605 neu geregelt, natürlich nicht zu Ungunsten der herzoglichen Rentkammer. Diesem mussten sich auch die Ortschaften der württembergischen Pfandschaft Oberkirch, namentlich Oppenau und Oberkirch an der Kniebisstraße und Renchen an der besonders zur Zeit der Frankfurter Messe sehr belebten großen Landstraße, die 3/4 Stunden weit durch das Gebiet der Pfandschaft führte, fügen. (siehe Anhang).

Die Zoller hatten also auf der Paßstraße, da "das Fuhrwerk (1618) ziemlich stark mit großen Kosten über den Wald" ging, nicht wenig zu tun, besonders wenn man an den regen Weinhandel denkt. Von jedem "Fuhrfass" aber nahm der Zoller 2 Maß für sich (wie auch von jedem Wagen mit Holzscheitern zwei Scheiter). Ein Fuder Wein wurde nach einer neuen Zollordnung von 1618 mit 2 fl. belegt.
Auf dem Kniebis wurde wegen der kostspieligen Straßenanlage (Knüppeldamm) der Wegzoll erhöht: für eine Person "so allda vorübergeht" um 1 ....... ; für einen Reiter um 2 ..........; für eine Kutsche oder einen leeren Bauernwagen um 6 Schillinge.
Die oben angeführten Abgaben bestanden für das Amt Oberkirch mit Unterbrechungen bis zur Auslösung der Pfandschaft im Jahre 1664. Dann wurde das Zollamt auf dem Kniebis nicht nur Durchgangs, sondern Grenzzollamt und erhielt einen Hauptzoller.
Wer von Freudenstadt über den Wald ging, musste Zoll entrichten auf dem Kniebis, in Oppenau, in Oberkirch; gleich darauf kam es ins Österreichische, dann (vor Renchen) wieder ins Amt Oberkirch, und dann durch verschiedene andere Gebiete, je nachdem er nach Straßburg oder nach Norden zu weiter reiste.
Besonders schwer wurden die armen Baiersbronner Harzer durch die vielen Abgaben und Unkosten betroffen. Im Juni 1610 machten sich zwei Abgeordnete der Gemeinde auf nach Oberkirch, wo einige herzogliche Räte weilten. Wenn sie etwas erreichen wollen, so war der Erfolg zunächst betrübend: die Räte wiesen sie an, von jedem Zentner Harz, den sie herstellen, einen Zins zu zahlen. Sie machten in einer Eingabe dagegen geltend, es sei ein Landtagsabschied ergangen, dass sie laut alter Gerechtigkeit nichts dergleichen abgeben müssten, der sie dazu genötigt habe. Die Baiersbronner, schrieben sie, ernährten sich fast nur vom Harzen, da es keinen Ackerbau bei ihnen gebe. Oft müssten sie vier Stunden weit in den Wald gehen und vier wieder heraus. Ein Mann könne an einem Tag höchstens einen halben Zentner "erharzen", und er müsse es auf dem Roß heimführen, da es mit Wagen unmöglich sei. Wenn einer eine Stande (3 Zentner) beisammen habe, so müsse er damit nach Straßburg, da er es anderswo nicht verkaufen könne. Dabei aber habe er folgende Unkosten.

für die Stande müsse er abgeben ..............................................4 Kr.

für Fuhrlohn bis Oppenau..........................................................1 fl.

den Fuhrleuten das Mahl allda für jede Stande 2 Batzen  (*)

für Fuhrlohn von Oppenau nach Straßburg................................1 fl.

zu Kniebis Zoll für die Stande....................................................2 Kr.

in Oppenau und Oberkirch je 3 Kr........................................ =  6 Kr.

in Urloffen und Willstädt je 1.Kr............................................ = 2 Kr.

"zue Straßburg uff der Steinbruch von der Standen" ............ = 3 Kr.

" daselbsten im Zollkeller von der Standen wegen"..................4 Kr.

"wenn einer nicht die Meß erreicht, muss er von jedem

Gulden, der erlöst, geben" .........................................................2 Kr.

"Will dann einer zu seiner wahr sehen und selbige weiter

verkaufen, was geht uff sein Zehrung?"

Er löst aus einer Stande gewöhnlich nur 2 fl. oder höchstens 2,5. Das reiche nicht fürs tägliche Brot. Sie könnten keinen Zins geben. Der Landtag beschloß zu ihren Gunsten: jeder Ort soll bei seinen alten Gerechtigkeiten bleiben.

(*)  1 Batzen = 4 Kreutzer


Anhang:

Für Oppenau ist eine solche Aufstellung im General- Landesarchiv in Karlsruhe vorhanden.

Danach wurde-- unter anderem-- erhoben:

für einen "Karch" mit Birnen oder Äpfel..................................2 (*)

"  Schwertklingen oder Degen, das Dutzend...........................3

"  Kupfer, Stahl und Eisen, der Zentner je...............................4

"  Leinwand zu Roß .................................................2 Schilling (**)

"  Schleißhanf, der Zentner......................................................4

"  1 Fuder Wein, das in der Landschaft bleibt.........................4

"  Ochs oder Rind....................................................................4

"  Schaf oder Lamm..................................................   1 Heller (***)

"  ein Pferd, beladen mit Käse od. Küchenspeise.....................2

"  einen Glasträger...................................................................1

Daneben gab es einen besonderen Durchgangszoll in das Gebiet anderer Oberherrlichkeiten,  

vorab auf Holzmaterial (Rebstöcke, Faßreifen, Wagnerholz, Rechen), welches vielfach von den Bauern im oberen Renchtal hergestellt wurde; sodann

für einen Krämer, der durch geht..............................................1

"  einen Wagen Hausrat........................................... 4 Schilling

"  durchgetriebene Schweine: mager........................................1

                                                 feist...........................................2

"  eine Kuh oder einen Ochsen.................................................2

"  hundert Schafe.......................................................1 Schilling

"  ein Roß ..................................................................4 Schilling

"  eine Tonne Honig..................................................................6

"  einen Stockfischwagen...........................................3 Schilling

"  eine Scheibe Salz.................über Ruckhs führt"...................8

"  1 Zentner Wolle, so durch gehet"..........................................4

  (*)   1 Straßburger Pfennig = 1/2 Kreuzer.   60 Kr. = 1 Gulden.

(**)   1 Schilling = 6

(***) 1 Heller = 1/2

Walter Winckler

Blätter des Württembergischen Schwarzwaldvereins

Nr. 1 Januar 1928          XXXVI. Jahrgang